Muster PVl geprüft - Erklärung
In der Betriebssicherheitsverordnung sind die Pflichten des Betreibers einer Druckluftanlage geregelt.
Unter anderem müssen Kompressoren mit Kesselvolumen ab 24 Liter vor der Inbetriebsnahme durch die zulässige Überwachungsstelle (TÜV oder DEKRA) am Aufstellungsort in Betrieb genommen werden (Gilt nur für Gewerbetreibende)
Dies kann nicht mehr wie in der Vergangenheit durch die befähigte Person durchgeführt werden.
Durch die Prüfung der Muster Pvl im Hause AEROTEC auf bestimmte Geräte entfällt die Erstinbetriebsnahme durch die ZÜS und kann wie gewohnt durch die befähigte Person erfolgen.
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