In der Betriebssicherheitsverordnung sind die Pflichten des Betreibers einer Druckluftanlage geregelt.
Unter anderem müssen Kompressoren mit Kesselvolumen ab 24 Liter vor der Inbetriebnahme durch die zulässige Überwachungsstelle ( TÜV oder DEKRA ) am Aufstellungsort in Betrieb genommen werden (Gilt nur für Gewerbetreibende)
Dies kann nicht mehr wie in der Vergangenheit durch die befähigte Person durchgeführt werden.
Durch die Prüfung der Muster PvI im Hause AEROTEC auf bestimmte Geräte entfällt die Erstinbetriebnahme durch die ZÜS und kann wie gewohnt durch die befähigte Person erfolgen.